Die FDP-Fraktion bittet folgenden Antrag in die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2010 aufzunehmen.
Auf Grund der §§ 60, Abs. 1, 62, Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom in der Fassung vom 07.03.2005, (GVBI. I S. 142), erlässt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel folgende Änderung der Geschäftsordnung (Fassung vom ):
Bürgerfragestunde
Jeweils im Quartal wird nach den Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers und dem Bericht des Magistrats die aktuelle Tagesordnung um den Punkt „Bürger fragen“ erweitert.
Die Bürgerinnen und Bürger können zu aktuellen kommunalpolitischen Themen der Stadt Bruchköbel Fragen an den Magistrat und an die in der Stadtverordnetenversammlung vertre-tenen Fraktionen vortragen. Können diese im Rahmen der aktuellen Bürgerfragestunde nicht umgehend beantwortet werden, so werden dem Fragesteller Zeit und Umstände der Beantwortung genannt.
Die Fragesteller melden sich vor Beginn der Stadtverordnetensitzung bei dem Stadtverordne-tenvorsteher bzw. dem Protokollführer namentlich das sie sich im Rahmen des Tagesordnungspunktes einer Fragestellung zu Wort melden werden.
Die Zeit für Fragen und Antworten wird auf 30 Minuten begrenzt. Der Stadtverordnetenvorsteher sorgt für angemessenen Ablauf, für kurze Fragestellungen und Antworten.
Eine ausführliche Begründung erfolgt mündlich.