Der Magistrat wird beauftragt die Verwaltung anzuweisen durch einen Automatismus die Bürger spätestens neun Monate vor Ablauf ihrer Reisepässe hierauf hinzuweisen.
Begründung: Häufig wird von den Bürgerinnen und Bürgern erst bei der Beschaffung von Reiseunterlagen festgestellt, dass die Reisepässe ungültig sind oder die Frist fast abgelaufen ist. Da die Verwaltung die Daten in den Bearbeitungssystemen (EDV) gespeichert hat, wäre es ein angenehmer und wünschenswerter Service für die Bürger, auf diesen Sachverhalt frühzeitig hinzuweisen.
Ich merke jetzt in diesem Moment dass ich diese Seite deutlich haufiger besuchen sollte
– da komme ich wirklich auf geniale Ideen